eingeschränkte Beweglichkeit
Meist schmerzbedingtes Nichtzuendeführen von
Bewegungen bei orthopädischen Erkrankunge. Z.B
ist das Anheben des Arms über 90° nicht möglich bei
Verkalkungen im Schulterdach, wo normalerweise
Bänder und Schleimbeutel liegen; auch eine Zwangs-
haltung der Lendenwirbelsäule bei Bandscheiben-
vorwölbungen in den Rückenmarkskanal führt zu
e. B. Eine absolute Bewegungssperre kann durch ein-
geklemmte Gelenkmäuse entstehen.