Agnosie
Störung des Erkennens von Sinnesreizen,
obwohl das Sinnesorgan intakt ist. Sie
kommt durch Schädigung des entsprechenden
Hirnabschnitts zustande. Bei der optischen A.
z.B. werden Lichtreize gesehen, aber keine Gegen-
stände damit assoziiert; dies wird als Seelenblind-
heit bezeichnet. Ähnliches gibt es auch als
'Seelentaubheit' bei akustischen Reizen, auch
beim Tastsinn für die Form der Gegenstände.